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Kündigungsfristen und Laufzeiten

Vollzeitmitgliedschaft (Mindestlaufzeit 1 Jahr)
Nach der 12-monatigen Mindestlaufzeit ist die Mitgliedschaft zum Jahresende (31.12.) kündbar. Die schriftliche Kündigung muss der Geschäftsstelle bis spätestens 30.11. vorliegen – per Post, persönlicher Übergabe oder per E-Mail an die Mitgliederverwaltung.

Kurzzeitmitgliedschaft (Mindestlaufzeit 3 Monate)
Eine Kurzzeitmitgliedschaft endet ohne Kündigung automatisch nach Ablauf der gewählten Laufzeit. Eine Verlängerung oder Wiederaufnahme der Kurz- oder Vollzeitzeitmitgliedschaft um mindestens drei Monate ist jederzeit möglich, bei Wiederaufnahme innerhalb vier Monaten nach Laufzeitende entfällt die Aufnahmegebühr.

Entgelte / Zusatzbeitrag
Zusatzbeiträge und Entgelte enden automatisch mit dem Ende der Vereinsmitgliedschaft oder können jeweils zum Quartalsende unabhängig von der Vereinsmitgliedschaft gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss der Geschäftsstelle bis spätestens zum 30. des jeweiligen Vormonats vorliegen – per Post, persönlicher Übergabe oder per E-Mail an die Mitgliederverwaltung.

Ausnahmefälle
Die Mitgliedschaft kann in folgenden Ausnahmefällen zum Monatsende gekündigt werden: Umzug (mind. 50 km von der FT entfernt) oder Krankheitsfälle, wenn die Krankheit keine sportliche Betätigung mehr zulässt.

Kündigungbedingungen für das Zusatzentgelt gym1844 und EGYM

  • Im Falle einer Kurzzeitmitgliedschaft mit Zusatzentgelt für gym1844 und/oder EGYM endet dieses automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
  • Bei einem Zusatzentgelt für gym1844 und/oder EGYM von weniger als 12 Monaten in Verbindung mit einer unbefristeten Vereinsmitgliedschaft endet das Zusatzentgelt ebenfalls automatisch nach der vereinbarten Laufzeit.
  • Bei einer 12-monatigen Laufzeit des Zusatzentgelts für gym1844 und/oder EGYM in Verbindung mit einer unbefristeten Vereinsmitgliedschaft verlängert sich das jeweilige Zusatzentgelt automatisch um jeweils einen Monat, bis es gekündigt wird.

Die Mitgliedschaft kann zum Ende des Einreichungsmonats beendet werden, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, das eine dauerhafte Sportunfähigkeit bescheinigt. Bei einem Umzug, der mehr als 50 km von Freiburg entfernt ist, gilt dieselbe Regelung, sofern ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Im Falle einer Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft ebenfalls zum nächstmöglichen Monatsende beendet werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird.
Die Kündigung wird erst wirksam, nachdem der entsprechende Nachweis in der Geschäftsstelle eingegangen ist. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge ist nicht möglich.


Kontakt | Mitgliederverwaltung

Kündigungen müssen schriftlich - per Post, persönlicher Übergabe oder per E-Mail an die Mitgliederverwaltung übermittelt werden.

Anschrift
Freiburger Turnerschaft von 1844 e.V.
Mitgliederverwaltung
Schwarzwaldstraße 181
79117 Freiburg

Kontakt
0761 389918-21 | mitgliederverwaltung(at)ft1844-freiburg.de

 

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