Über 120 Festangestellte, über 300 nebenberuflich Tätige bewegen die FT im Sportbereich, in der Verwaltung, der Technik, dem Hallenbad, den Sportkindergärten und der Sportgrundschule. Bei dieser Anzahl ist die FT immer auf der Suche ...
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Corona-Update 05.12.2021

Liebe Mitglieder,
die neue Corona-Verordnung der Landesregierung vom 4.12. und das Update der Landesregierung vom 5.12. bringt einige Änderungen:
Künftig gilt beim Sport in Innenräumen (inkl. Hallenbad, Sauna, Gesundheits- und Fitnessstudio) die 2G+ Regelung, d.h. Genesene und vollständig Geimpfte mit entsprechendem Nachweis benötigen zusätzlich einen negativen Schnelltest, wenn keine der unten aufgeführten Ausnahmen von der Testpflicht zutrifft. Tests dürfen nicht älter als 24h sein. Geboosterte sind generell ausgenommen von der Testung. Direkt nach der 3.Impfung wird keine zusätzliche Testung notwendig. Mit Johnson & Johnson geimpfte gelten nach 10 Tagen nach ihrer 2. Impfung als geboostert. Bitte zeigen Sie die entsprechenden Nachweise vor und lassen Sie Ihre Boosterimpfung in Sportmeo eintragen, so dass Sie nicht bei jedem Sportbesuch Ihren Nachweis vorzeigen müssen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen:
• Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
• Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
Testmöglichkeit im FT-Sportpark
Kostenlose Bürgertests sind ab Mittwoch, 8.12. wieder im FT-Sportpark möglich. Das Corona-Schnelltestzentrum wird im Foyer der Dreifeldhalle wieder Tests anbieten. Eine Anmeldung ist online möglich.
Im Außenbereich gilt die 2G Regelung, d.h., dass alle Sporttreibende im Außenbereich Genesen oder vollständig Geimpft sein müssen.
Ausnahmen gelten für folgende Personengruppen:
• Schwangere und Stillende (Antigen-Schnelltest ausreichend). Diese Regelung gilt jedoch nur noch bis zum 10.12.2021.
• Symptomfreie Schüler*innen, die im Rahmen des Schulbesuchs an regelmäßigen Testungen teilnehmen. (kein Nachweis notwendig)
• Symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind. (kein Nachweis notwendig)
• Nicht immunisierte Jugendliche bis 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (Antigen-Schnelltest ausreichend)
• Personen mit einem Attest, durch welches nachgewiesen wird, dass der/die Betroffene sich nicht impfen lassen kann. (Antigen-Schnelltest ausreichend)
Nach wie vor gilt:
Die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln – wie das Tragen der Maske in den Innenräumen in allen Gebäuden – besteht weiterhin. Ebenso wie die Anmeldung über Sportmeo zu allen Sportangeboten, sowie Schwimmzeiten und Trainingszeiten im Gesundheits- und Fitnessstudio.
Bitte beachten Sie zudem, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung in unseren Hallen derzeit keine Trainings-Zuschauer*innen mehr gestattet sind. Wir schaffen hier eine Situation, in der Personen in geschlossenen Räumen teilweise dicht beisammen sind. Für diese Situationen gelten Regelungen, deren Kontrolle wir keiner Übungsleiter*in zumuten können. Wenn Sie als Eltern ihre Kinder holen und bringen, ist dies unbedenklich, ein längerer Aufenthalt im Innenraum ist künftig jedoch nicht gestattet. Bitte beachten Sie dies in unser aller Interesse.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude beim Sport und bleiben Sie fit und gesund.
Ihr FT-Team