Liebe Mitglieder,
die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine Anpassung der Corona-Verordnung, die ab dem 28.1.2022 gilt, vorgenommen. Aufgrund der aktuellen Hospitalisierungs-Inzidenz sowie der Intensivbettenbelegung befindet sich Baden-Württemberg ab dem 28.1.2022 nicht mehr in der Alarmstuffe II, sondern in der Alarmstufe I. Dies bedeutet für uns eine Lockerung für Sport und Veranstaltungen in Innenräumen. Ab sofort gilt auch in Innenräumen (Inkl. Hallenbad und Sauna, Gesundheits- und Fitnessstudio) die 2G-Regel. Ein Test ist somit für Geimpfte und Genesene Personen nicht mehr notwendig. Dies gilt für alle Sportler*innen. Für den Spielbetrieb gilt in Innenruämen auch für Zuschauer*innen 2G - unter Einhaltung einer Auslastung von maximal 50% der Kapazität.