Über 120 Festangestellte, über 300 nebenberuflich Tätige bewegen die FT im Sportbereich, in der Verwaltung, der Technik, dem Hallenbad, den Sportkindergärten und der Sportgrundschule. Bei dieser Anzahl ist die FT immer auf der Suche ...
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Corona Update 20.05.2021

Liebe Mitglieder,
die im letzten Corona-Update angekündigte neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist seit dem 15. Mai in Kraft. Die Verordnung zeigt uns eine Öffnungsperspektive, die uns zuversichtlich sein lässt, dass wir in absehbarer Zeit wieder gemeinsam in den Hallen sporttreiben können.
Die Verordnung sieht drei Öffnungsstufen für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 vor. Die Öffnungsstufe 1, die derzeit in Freiburg mit einer sehr stabilen Inzidenz von unter 100 gilt, bringt uns als Sportverein eine wesentliche Änderung: Wir dürfen nun auch im Outdoor-Bereich für bis zu 20 Personen über 14 Jahren kontaktarmen Sport anbieten.
Stark verbunden sind alle Öffnungsstufen mit einer umfassenden Nachweispflicht für Geimpfte, Genesene und Getestete Sporttreibende.
Die Öffnungsstufen im Überblick!
Öffnungsstufe 1
Liegt die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, so gelten die Regeln der ersten Öffnungsstufe.
Derzeit ist somit erlaubt …
> NEU: Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Außenbereich mit maximal 20 Personen
> Kontaktloser Individualsport im Innenbereich mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten
> Leistungs- und Spitzensport
> Rehasport
Öffnungsstufe 2
Sinkt oder bleibt 14 Tage lang - nach Beginn der Öffnungsstufe 1 - die Inzidenz unter 100, so gelten die Regeln der zweiten Öffnungsstufe.
Ab dem 29. Mai erweitern sich die Sportmöglichkeiten …
> NEU: Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Innenbereich mit maximal einer Person pro 20 qm
> NEU: Hallenbad & Gesundheits- und Fitnessstudio mit einer Person pro 20qm
> NEU: Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauerinnen und Zuschauern (innen und außen)
> Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Außenbereich mit maximal 20 Personen
> Leistungs- und Spitzensport
> Rehasport
Öffnungsstufe 3
Sinkt oder bleibt 14 Tage lang - nach Beginn der Öffnungsstufe 2 - die Inzidenz unter 100, so gelten die Regeln der dritten Öffnungsstufe.
Ab dem 12. Juni erweitern sich die Sportmöglichkeiten wieder …
> NEU: Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Innenbereich mit maximal 1 Personen pro 10 qm
> NEU: Hallenbad & Gesundheits- und Fitnessstudio mit einer Person pro 10 qm
> Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Außenbereich mit maximal 20 Personen
> Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauerinnen und Zuschauern (innen und außen)
> Leistungs- und Spitzensport
> Rehasport
Wie sieht die Umsetzung in der FT aus?
In der ersten Öffnungsstufe kommen zu den bestehenden Angeboten (Live-Videos, Individualsport im Indoor- und Outdoor-Bereich, Kindersport und Kindertanzen für bis zu 14-jährige Kinder im Freien) verschiedene Wettkampfsport- und Freizeitsportangebote für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren im Freien hinzu.
Mit der zweiten Öffnungsstufe ab dem 29. Mai, dürfen auch im Indoor-Bereich Sportangebote stattfinden. Zu den Angeboten im Outdoor-Bereich kommen somit verschiedene Fitness- und Gesundheitsangebote in den Sporthallen hinzu und auch die Wettkampfsportabteilungen können verstärkt in den Hallen trainieren. Die Teilnehmeranzahl ist der jeweiligen Größe der Halle entsprechend den erlaubten 20qm pro Person angepasst. Zudem öffnet das Hallenbad und das Gesundheits- und Fitnessstudio für Mitglieder mit entsprechender Zusatzberechtigung. Auch hier gelten die Mindestquadratmeteranzahl je teilnehmender Person (20qm pro Person).
Die dritte Öffnungsstufe ab dem 12. Juni ermöglicht es in größeren Gruppen in den Hallen Sport zu treiben. Die Gruppengrößen werden hier angepasst.
>>> Alle Möglichkeiten im Überblick
Wer darf an den Sportangeboten teilnehmen?
Für die Nachverfolgung und dafür, dass nicht zu viele Personen an den Sportangeboten teilnehmen, müssen sich alle Mitglieder weiterhin über Sportmeo anmelden.
An den Sportangeboten im Innen- und Außenbereich – ausgenommen Individualsport – dürfen Personen nur mit vorheriger Anmeldung und mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis teilnehmen. Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder unter 14 Jahren (für den Outdoorsportbereich), Rehasportler*innen sowie Leistungs- und Spitzensportler*innen.
Generell gilt! Sport nur in gesundem Zustand: Es dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion vorhanden sein.
Wer gilt als vollständig geimpft?
Als vollständig geimpft gelten alle Personen, die je nach Impfstoff ein bzw. zwei Mal geimpft und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
Die vollständige Impfung kann bspw. mit dem bekannten gelben Impfpass nachgewiesen werden.
Wer gilt als genesen?
Als genesen gelten alle Personen, die den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, vorweisen können.
Wer gilt als getestet?
Als getestet gelten alle Personen, die ein negatives Testergebnis, welches nicht älter als 24 h ist, vorweisen können.
Kontrollen an den Eingängen
Weil es wichtig und vorgeschrieben ist, werden an den Eingängen zu den Sportangeboten Kontrollen stattfinden. Wir sind angehalten zu kontrollieren und halten es auch für sinnvoll, dass ausschließlich angemeldete Personen (Geimpft, Genesen, Getestet) am Sportangebot teilnehmen.
Weiterhin gelten die Hygiene- und Verhaltensregeln
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz in den Gebäuden, Abstandsregeln in allen Bereichen, keine Umkleide- und Duschmöglichkeiten im FT-Sportpark, Beachtung des Leitsystems und, das bedauern wir sehr, aber der Aufenthalt im FT-Sportpark ist ausschließlich für die Dauer des Sporttreibens erlaubt. Ein Aufenthalt – wie wir ihn alle gerne hätten – ist noch nicht möglich.
Testmöglichkeiten im FT-Sportpark werden erweitert
Das Schnelltestzentrum im Foyer der Dreifeldhalle im FT-Sportpark wird ausgeweitet, so dass es Ihnen möglich ist, sich entsprechend testen zu lassen. Der Test ist kostenfrei für alle Bürgerinnen und Bürger. Für eine Testung ist eine einfache Online-Anmeldung notwendig, das Testergebnis folgt dann 15 Minuten später per E-Mail. Zur Online-Anmeldung: www.ft1844.de/corona-schnelltest
Wir freuen uns darauf sukzessive das Sportangebot auszuweiten und mit Ihnen weiter gemeinsam in Richtung Normalität zu gehen.
Bleiben Sie gesund und viel Freude beim Sport treiben.
Ihr
FT-Team