Über 120 Festangestellte, über 300 nebenberuflich Tätige bewegen die FT im Sportbereich, in der Verwaltung, der Technik, dem Hallenbad, den Sportkindergärten und der Sportgrundschule. Bei dieser Anzahl ist die FT immer auf der Suche ...
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Corona-Update 27.12.2021

Liebe Mitglieder,
die neue Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg, die ab dem 27.12.2021 gilt, beinhaltet Anpassungen der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung.
Es gilt beim Sport in Innenräumen (inkl. Hallenbad, Sauna, Gesundheits- und Fitnessstudio) die 2G+ Regelung, d.h. Genesene und vollständig Geimpfte mit entsprechendem Nachweis benötigen zusätzlich einen negativen Test, wenn keine der unten aufgeführten Ausnahmen von der Testpflicht zutrifft. Antigen Schnelltests dürfen nicht älter als 24h sein. PCR Tests nicht älter als 48h. Direkt nach der 3.Impfung wird keine zusätzliche Testung notwendig. Mit Johnson & Johnson geimpfte gelten 10 Tagen nach ihrer 2. Impfung als geboostert. Bitte zeigen Sie die entsprechenden Nachweise vor und lassen Sie Ihre Boosterimpfung in Sportmeo eintragen, so dass Sie nicht bei jedem Sportbesuch Ihren Nachweis vorzeigen müssen.
Ausnahmen
Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personengruppen:
(1) Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.
(2) Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
(3) Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
(4) Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
(5) Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung (Booster) besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
In den Weihnachtsferien werden Schülerinnen und Schüler nicht mehr regelmäßig getestet. Deswegen gilt die Regelung, dass die Schülerausweise als Testnachweise gelten, vom 27. Dezember bis zum 9. Januar nicht. Stattdessen müssen Schülerinnen und Schüler im Alter von sechs bis 17 Jahren einen aktuellen Schnelltest vorlegen um am Sport teilzunehmen. Es sei denn, sie sind genesen oder geimpft.
Testmöglichkeit im FT-Sportpark
Weiterhin gibt es im FT-Sportpark eine Tesptmöglichkeit. Das Corona-Schnelltestzentrum steht Ihnen im Foyer der Dreifeldhalle wieder zur Verfügung. Eine Anmeldung ist online möglich.
Ausnahmen gelten für folgende Personengruppen:
• Symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind. (kein Nachweis notwendig)
• Personen mit einem Attest, durch welches nachgewiesen wird, dass der/die Betroffene sich nicht impfen lassen kann. (Antigen-Schnelltest ausreichend)
Im Außenbereich gilt die 2G Regelung, d.h., dass alle Sporttreibende im Außenbereich Genesen oder vollständig Geimpft sein müssen.
Nach wie vor gilt:
Die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln – wie das Tragen der Maske in den Innenräumen in allen Gebäuden – besteht weiterhin. Ebenso wie die Anmeldung über Sportmeo zu allen Sportangeboten, sowie Schwimmzeiten und Trainingszeiten im Gesundheits- und Fitnessstudio.
Bitte beachten Sie zudem, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung in unseren Hallen derzeit keine Trainings-Zuschauer*innen mehr gestattet sind. Wir schaffen hier eine Situation, in der Personen in geschlossenen Räumen teilweise dicht beisammen sind. Für diese Situationen gelten Regelungen, deren Kontrolle wir keiner Übungsleiter*in zumuten können. Wenn Sie als Eltern ihre Kinder holen und bringen, ist dies unbedenklich, ein längerer Aufenthalt im Innenraum ist künftig jedoch nicht gestattet. Bitte beachten Sie dies in unser aller Interesse.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude beim Sport und bleiben Sie fit und gesund.
Ihr FT-Team
Link zur neuen Corona VO des Landes Baden Würtemberg
Link zu den Corona Regelungen auf einen Blick