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Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz bei der FT 1844 Freiburg

Nachfolgend informieren wir Sie wie Verstöße gegen bußgeld- oder strafbewehrte Rechtsvorschriften gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz vertraulich gemeldet werden können.

Welche Verstöße können hier gemeldet werden?

Sie haben die Möglichkeit, unseren externen Beauftragten für Hinweisgeberschutz, Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Klimsch, über fundierte Verdachtsmomente, Informationen zu realen oder möglichen Regelverstößen und Bemühungen zur Vertuschung dieser Verstöße, sei es, dass sie bereits begangen wurden oder wahrscheinlich bevorstehen, zu benachrichtigen. Zusätzlich können über diesen Kanal auch unethisches Verhalten oder Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien gemeldet werden. Es wird versichert, dass alle Meldungen von unserem externen Beauftragten streng vertraulich behandelt und gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass es bei anonym gemeldeten Verstößen keine Verpflichtung gibt, diesen nachzugehen und Ihnen Rückmeldung zu geben.

Welche Verstöße sollten hier nicht gemeldet werden?

Bitte beachten Sie, dass personalbezogene Angelegenheiten nicht gemeldet werden sollten. Für persönliche Beschwerden wie Konflikte mit Kolleginnen/Kollegen oder arbeitsrechtliche Unstimmigkeiten ist dieser Meldekanal nicht gedacht. Derartige Angelegenheiten sind stattdessen an den Vorgesetzen, die Geschäftsleitung oder die Personalabteilung zu richten.

Wie ist der Ablauf einer Meldung?

Sie haben die Möglichkeit, Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Klimsch per E-Mail (klimsch(at)kanzleisek.de) über einen Verstoß zu benachrichtigen. Nach der Meldung, deren Eingang Ihnen innerhalb von sieben Kalendertagen bestätigt wird, hat der externe Beauftragte drei Monate Zeit, dem gemeldeten Verstoß nachzugehen und Ihnen Rückmeldung zu geben. Wenn Sie eine bestehende Meldung nachverfolgen möchten, z. B. um Informationen zu ergänzen oder Dokumente nachzuliefern, bitten wir Sie genau zu beschreiben, um welche Meldung (Datum der Meldung) es sich handelt. 

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutz finden Sie im HinSchG.

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